Artikel 3

Artikel 3 (Wohl des Kindes)

(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtispunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zusändigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.

 

Alles was wir für euch tun

Refrain:
Alles was wir für euch tun (Alles was ihr für uns tut)
Was wir für euch entscheiden (Was ihr für uns entscheidet)
Alles was wir für euch tun (Alles was ihr für uns tut)
Soll zu eurem Wohle sein (Soll zu unserem Wohle sein)

1.Strophe:
Ganz egal um was es geht,
ganz egal worum sich’s dreht.
Hier geht es nur um euch,
und darum dass ihr euch wohl fühlt.

2. Strophe:
Wenn die Erwachsenen dann entscheiden,
wenn sie über euch bestimmen.
Muss es immer dabei bleiben,
zu eurem Wohl, in eurem Sinn.

3. Strophe:
Manchmal gibt es auch Entscheidungen,
die können Kinder nicht verstehen.
Dann sagt einfach eure Meinung
und dann werdet ihr gesehen