Artikel 9

Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang)


(1) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern. misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
(2) In Verfahren nach Absatz 1 ist allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
(3) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
(4) Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.

 

Mama und Papa

1. Strophe:
Mama und Papa, dass ist meine Familie.
Das kann ich so sagen, da ich sie ja so liebe.
Mama und Papa und ich, dass sieht echt gut aus.
Wir leben zusammen in einem kleinen Haus.
Wir sehen uns jeden Tag, könn gemeinsam vieles machen.
Sind jeden Tag zusammen, können spielen, streiten, lachen.


2. Strophe:
Mama und Papa, die führen getrennte Leben
und trotzdem ist es so, ich darf sie beide sehen.
Mama und Papa, am liebsten wär ich bei beiden.
Das ist mein Recht, da darf ich mitentscheiden.
Egal wo ich wohn, ich darf bei beiden bleiben.
Ob Mama oder Papa, zu meinem Wohl entscheiden.