Artikel 23
Artikel 23 (Förderung behinderter Kinder)
(1) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft erleichtern.
(2) Die Vertragsstaaten. erkennen das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung an und treten dafür ein und stellen sicher, dass dem behinderten Kind und den für seine Betreuung Verantwortlichen im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag die Unterstützung zuteil wird, die dem Zustand des Kindes sowie den Lebensumständen der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, angemessen ist.
(3) In Anerkennung der besonderen Bedürfnisse eines behinderten Kindes ist die nach Absatz 2 gewährte Unterstützung soweit irgend möglich und unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Eltern oder anderer Personen, die das Kind betreuen, unentgeltlich zu leisten und so zu gestalten, dass sichergestellt ist, dass Erziehung, Ausbildung, Gesundheitsdienste, Rehabilitationsdienste, Vorbereitung auf das Berufsleben und Erholungsmöglichkeiten dem behinderten Kind tatsächlich in einer Weise zugänglich sind, die der möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung förderlich ist.
(4) Die Vertragsstaaten fördern im Geist der internationalen Zusammenarbeit den Austausch sachdienlicher Informationen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der medizinischen, psychologischen und funktionellen Behandlung behinderter Kinder einschließlich der Verbreitung von Informationen über Methoden der Rehabilitation, der Erziehung und der Berufsausbildung und des Zugangs zu solchen Informationen, um es den Vertragsstaaten zu ermöglichen, in diesen Bereichen ihre Fähigkeiten und ihr Fachwissen zu verbessern und weitere Erfahrungen zu sammeln. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Keiner bleibt alleine hier
1. Strophe:
Hast du ne Brille oder nicht, ist ganz egal
Dich gibt es auf der Welt, nur einmal
Hast du Haare oder nicht, ist ganz egal
Du bist wie du bist, einfach genial
Refrain:
Sie mit ihm und er mit ihr
Hand in Hand, keiner bleibt alleine hier
Ich für dich, gemeinsam wir.
Über alle Grenzen, keiner bleibt alleine hier
2. Strophe:
Kannst du hüpfen oder nicht, ist ganz egal
Dich gibt es auf der Welt nur einmal
Kannst du sehen oder nicht, ist ganz egal
Du bist wie du bist, einfach genial
Zwischenteil:
Es gibt die Kinderrechte, darin steht es doch ganz klar!
Allen Kindern wird geholfen, alle sind für alle da!
Manchmal gibt es Kinder, die brauchen unsere Hilfe.
Kinder mit nem Handicap, die schicken wir nicht weg
3. Strophe:
Sitz du im Rollstuhl oder nicht, ist ganz egal.
Dich gibt es auf der Welt, nur einmal.
Hast du ne Brille oder nicht, ist ganz egal.
Du bist wie du bist, einfach genial.