Artikel 24

Artikel 24 (Gesundheitsvorsorge)
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
e) sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.
(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

 

Kinder brauchen eine Zukunft auf dieser Welt


1. Strophe:
Ein Augenblick ist wie ein Wimpernschlag.
Das ist die Zeit, die ich auf dieser Welt hier hab.
Ein Vogel der einmal um die Erde fliegt.
Ist der, der das ganze Chaos sieht.

Refrain:
Kinder brauchen eine Zukunft auf dieser Welt.
Wir haben sie, gut bewohnbar bestellt.
Kinder brauchen eine Zukunft auf dieser Welt.
Lasst sie uns da, so wie sie uns gefällt.

2. Strophe:
Ein Meer, dass größer wird und wächst,
Weil der Mensch die Poole schmelzen lässt.
Fabriken, die immer größer werden,
Und Wälder müssen dafür sterben.

3. Strophe:
Berge, die überall neu entstehn,
Müll, den wir in den Meeren sehn.
Tiere die darin verrecken,
Politiker die sich lieber verstecken.

4. Strophe:
Warum lebt ihr auf dieser Welt als gäbe esuns nicht?
Ist das wirklich für euch viel zu viel Verzicht?
Schaut mal her, eure Kinder dass sind wir.
Wir sind schon da und noch viel länger hier!